Hessen

Bedingungen

Die Rahmenbedingungen werden in Hessen durch § 15 des Hessischen Schulgesetzes und durch die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Schulgesetz bestimmt (Erlass vom 01.08.2004). Ganztagsschulen können in gebundener oder offener Form in Grundschulen, den Schulen der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und den Förderschulen eingerichtet werden.

Verbreitung

Im Schuljahr 2004/2005 haben 290 hessische Schulen ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote.

Entwicklungen

Ziel der Landesregierung ist nicht die verpflichtende Ganztagsschule, sondern eine Ganztagsschule nach „Maß“. Das hessische „Ganztagsprogramm nach Maß“ sieht – unter Abstimmung auf regionale Bedürfnisse und ausschließlich auf freiwilliger Basis - den schrittweisen Ausbau von Ganztagsschulen vor.

Partner

Die Kooperation der Schule mit außerschulischen Partnern ist konstitutives Element des pädagogischen Konzepts: Die Schule ist soll keine Insel sein, sondern zu einem vernetzten Mittelpunkt für Bildung und Kultur in der Kommune werden. Die Öffnung der Schule ist in gemeinsamer Verantwortung der Schulen, Trägern der Jugendhilfe/Jugendarbeit und Kulturarbeit vor Ort zu fördern. Durch diesen Ansatz erhalten sowohl die Schulen wie die außerschulischen Partner neue Chancen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Informationen

Hessisches Kultusministerium

Bildungsserver Hessen

Wichtige Texte

Ganztagsschule nach Maß

Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach §15 Hessisches Schulgesetz, Erlass vom.1. August 2004

Hessisches Kultusministerium: Ganztägig arbeitende Schulen. Mehr Zeit für Bildung